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Elektro-Bumler im TV

Dezember
2005
 
   

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Vorfahrt für erneuerbare Energien!

Februar
2005
 
   

Sonnige Zeiten für umweltbewusste Bauherren. Der Staat gewährt im Rahmen seines 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms zur CO2-Minderung weiterhin Kredite für Photovoltaikanlagen im Bundesgebiet. Die Zinsgünstigen Darlehen, die von der Frankfurter Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet werden, gibt es für die Errichtung und Erweiterung von Solaranlagen ab einer installierten Spitzenleistung von 1 Kilowatt. Die Kfw gewährt Kredit unter dem Photovoltaikprogramm bis zu 50000,00 Euro pro Anlage.

   
  Finanzierung:

Anträge können Privatpersonen, Freiberfufler und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen.

Die Laufzeit des festverzinsten Darlehens beträgt bis zu zehn Jahre, von denen maximal die ersten beiden tilgungsfrei sind. Nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) wird Ihnen die vorgeschriebene Mindestvergütung in Höhe von zur Zeit 43 Cent pro Kilowattstunde ins Netz eingespeisten Solarstroms gewährt.

 
  Das EEG:

Ein Bundesgesetz fördert seit dem 1. April 2000 erneuerbare Energien. Das "Erneuerbare-Energie-Gesetz" (EEG) regelt unter anderem die Abnahme und Vergütung von Strom aus Wasser-, Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen. Es kommt insbesondere den Betreibern kleiner Anlagen zugute, da deren Ökostrom vom jeweiligen Netzberteiber vorrangig abzunehmen ist. Das Gesetz schreibt vor, für den eingespeisten Strom feste Preise zu vergüten, und zwar auf die Dauer von 20 Jahren. Dadurch wird dem Investor und Betreiber der noch recht teuren umweltschonenden Stromerzeugungsanlagen ermöglicht, die Anlagen annähernd kostendeckend zu betreiben.

   
  Vergütung:

Derzeit wird die eingespeiste Kilowattstunde elektrischer Energie bei Photovoltaik mit 43 Cent pro kWh vergütet. (Stand 2009)

Neben dem verstärkten Einsatz regenerativer Energien will der Gesetzgeber so auch eine Dezentralisierung der Stromversorgung erreichen. Er wird die derzeit geltenden Mindestvergütungen für Neuanlagen in den Folgejahren allerdings senken. Grund: Wenn die ökologischen Stromerzeugungsanlagen in größerer Stückzahl hergestellt werden, werden sie kostengünstiger.

Da in der Bundesrepublik die Belastung der einzelnen Netzbetreiber durch die Mindestvergütungen unterschiedlich ist (besonders hoch ist sie beispielsweise an der Nordseeküste, wo es viele Windkraftanlagen gibt), findet bundesweit ein Ausgleich statt.

   
     
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